Notar

Notare sind als Organe der Rechtspflege unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes.

Notare sind als Organe der Rechtspflege unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Anders als der Rechtsanwalt, der als Parteivertreter handelt, ist der Notar zur unabhängigen und unparteiischen Beratung und Betreuung der Beteiligten verpflichtet.

Allgemein wird unterschieden zwischen Beurkundungen und Beglaubigungen.

Bei einer Beglaubigung wird lediglich eine Tatsache festgestellt, in der Regel um die Bestätigung, dass ein Schriftstück von einer bestimmten Person unterschrieben wurde.

Beurkundungen hingegen sind schriftlich fixierte Verhandlungen zwischen Vertragsparteien.

Im Vordergrund stehen

  • Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen
  • Beurkundungen von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, etc.
  • Beurkundungen von Einzel- oder Gemeinschaftlichen Testamenten
  • Beurkundungen von Erbverträgen
  • Beurkundungen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beurkundungen von Erbscheinsanträgen
  • Beurkundungen von Gesellschafterbeschlüssen, nebst Anmeldungen zu den Handelsregistern
  • Beurkundung und/oder Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beglaubigungen (Erbausschlagung, Löschungsantrag, Löschungsbewilligung, etc.)

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