„Meine Philosophie ist, dass ein großartiger Anwalt ehrlich, selbstbewusst, analytisch, aufmerksam, vertrauenswürdig und reaktionsschnell sein und eine großartige Arbeitsmoral haben muss. Diese Qualitäten bringe ich in jedem Fall ein und arbeite zeitnah und wirtschaftlich auf Lösungen hin. Darüber hinaus verbrachte ich meine Zeit in verschiedenen geschäftlichen und gemeinnützigen Gremien ”
Olaf Herzog
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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Werdegang
Olaf H. Herzog ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Erb- und Familienrecht.
Seit 2003 ist er Fachanwalt für Familienrecht.
Seit 2011 ist er außerdem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Herzog absolvierte sein Studium an den Universitäten Münster und Freiburg. Hieran schloss sich das Referendariat im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen an, mit Stationen u.a. in Oakland / San Francisco (USA) an. Im Anschluss absolvierte er sein Masterstudium an der Universität Stockholm (Schweden).
Zwischen 2006 und 2016 war Rechtsanwalt Herzog Mitglied des Fachanwaltsausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg. Zudem war er seit 2006 Prüfer des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg für das I. und II. Juristische Staatsexamen.
Mitglied im ROTARY Club Berlin Checkpoint Charlie.
seit April 2023 als Notar bestellt.
weitere Tätigkeiten
- seit 2006 Prüfer des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg für das I. und II. Juristische Staatsexamen.
- Regelmäßig Dozent Fortbildung für Fachanwälte bei „ZORN-Seminare“ zu den Themen “Unternehmertestament“ und „Unternehmensnachfolge“
Meine Fachbreiche
In meiner Kanzlei bin ich spezialisiert auf die Fachbereiche Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Als Fachanwalt in diesen Bereichen verfüge ich über jahrelange Erfahrung und bringe die nötige Fachkompetenz mit, um meine Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten umfassend und erfolgreich zu beraten und vertreten. Im Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Unternehmen und Privatpersonen bei der Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von Unternehmen sowie bei allen Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts. Im Erbrecht berate und vertrete ich Mandanten in allen Fragen des Erbrechts und des Testamentsvollstreckungsrechts. Im Familienrecht berate und vertrete ich Mandanten in allen Fragen des Ehe- und Familienrechts, einschließlich Scheidungs- und Unterhaltsrecht. Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten eine individuelle und erfolgreiche Lösung in ihrem jeweiligen Fall anzubieten und stehe ihnen mit Rat und Tat zur Seite.