Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit Rechtsvorschriften für Unternehmen und Gesellschaftsverträgen
Handels- und Gesellschafts­recht

Worum gehts beim Handels-, und Gesellschaftsrecht?

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst die Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir verfügen über langjährige Beziehungen zu mittelständischen Unternehmen. Möchten Sie ein einzelkaufmännisches Unternehmen gründen oder umwandeln? Auch wenn Sie Beratung bei der Auswahl der idealen Rechtsform oder der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Kernstück unserer Arbeit ist zudem die Begleitung bei der Nachfolgeplanung.
 
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt u.a. die folgenden Bereiche, bei denen wir Ihnen gerne zur Seite stehen:
  • Recht der Kapitalgesellschaften (insbes. der GmbH)
  • Recht der Personengesellschaften
  • Recht der Gesellschafter und Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat)
  • Klärung von Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern und Organen
  • Vorbereitung von und Vertretung in Gesellschafterversammlungen
  • Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung

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Wir bringen sie zum Erfolg

OLAF H. HERZOG

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Handels-, und Gesellschaftsrecht

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